Zollbestimmungen Polen

Autor: Maik
9. September 2009

Die Zollbestimmungen für Polen sind nicht jedem Reisenden geläufig. Dennoch sollten sich gerade Besucher der populären Polen-Märkte über die Höchstgrenzen bei zu verzollenden Waren im Klaren sein. Wenn nämlich bei Zollkontrollen plötzlich etwaige Verstöße festgestellt werden, kann es teuer werden. Was gilt es also zu beachten?

Vielen stellt sich die Frage nach den Zollbestimmungen für Polen gerade im Zuge der durch die EU-Osterweiterung weggefallenen Grenzen immer wieder aufs Neue. Auch wenn die Zeiten des Reisepasses innerhalb der EU-Grenzen schon eine ganze Ewigkeit der Vergangenheit angehören, ein vollkommen zollfreier Warenverkehr ist noch lange nicht Realität.

Das Wichtigste zu den Zollbestimmungen für Polen

Der Ein oder Andere mag sich in Bezug auf die Zollbestimmungen für Polen vielleicht noch daran erinnern, dass bei der Wiedereinreise nach Deutschland die Anzahl der zollfrei mitzuführenden Zigaretten eindeutig geregelt ist. Seit dem 01.01.2009 gilt pro Person eine Stückzahl von 800 Zigaretten (dies entspricht bei einer regulären Anzahl von 200 Zigaretten pro Stange exakt einer Menge von 4 Zigarettenstangen), die unverzollt in die Bundesrepublik eingeführt werden dürfen. Jedoch sei hier ein Wort der Warnung angebracht. Wer jetzt glaubt, die Stangen Zigaretten auf mitreisende Halbwüchsige verteilen zu können, dem sei gesagt, dass im Falle von Tabakwaren die einführende Person ein Mindestalter von 17 Jahren haben muss.

Was darüber hinaus das Mitführen höherer Geldbeträge betrifft, sind die Zollbestimmungen für Polen genauso gestaltet wie die für die gesamte EU. So muss die Ein- und Ausfuhr von 10.000,- EURO und mehr dem Zoll gemeldet werden. Auch über die Regelungen zur Ausfuhr von Kunstgegenständen aus der Zeit vor 1945 sollten sich Kaufinteressenten gesondert informieren.

Gesonderte Zollbestimmungen für Polen

Da vor allem in grenznahen Regionen ein wechselseitiger Zuzug von Deutschen nach Polen und genauso von Polen nach Deutschland zu beobachten ist, empfiehlt sich für ein Abklären zollrechtlicher Bestimmungen vorab ein Besuch auf der „Zoll-Seite“ des Bundesfinanzministeriums.




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