Zollbestimmungen für Brasilien
Brasilien ist das Land der Gegensätze! In grünen Dschungeloasen und brodelnden Metropolen finden Reisende faszinierende und vielfältige Freizeitangebote. Damit der geplante Urlaub nicht schon am Flughafen endet ist es gut über die Zollbestimmungen Bescheid zu wissen. Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung.
Nicht für alle mitgeführten Gegenstände wird bei der Einreise nach Brasilien eine Steuer oder Zollgebühr erhoben.
Waren, die in einem “Duty Free Shop” am Startflughafen in er Luft oder in Brasilien unter Beachtung der vom Finanzministerium festgesetzten Grenzen erworben wurden, sind von der Einschränkung ausgenommen.
Bestimmungen zur zollfreien Einfuhr von Gegenständen nach Brasilien
Ausgenommen von den Zollbestimmungen sind Kleidungsstücke und Gegenstände für den persönlichen Gebrauch, wobei aus der Menge und Qualität hervorgehen muss, dass es sich nicht um Handelsware handelt. Bücher und Zeitschriften sowie Gegenstände bis zu einem Gesamtwert von umgerechnet 1500 US-Dollar können Steuerfrei eingeführt werden. Alkoholische Getränke dürfen bis zu einer maximalen Menge von 2 Litern mitgeführt werden. Außerdem dürfen pro Person je eine Foto- oder Videokamera, Radio, Recorder oder Notebook mitgebracht werden. Seit der Lockerung der Auslandseinfuhren gibt es allerdings diesbezüglich kaum noch Kontrollen bei Touristen.
Zollbestimmungen bei der Rückkehr nach Deutschland
Bei der Rückkehr nach Deutschland dürfen Sie ruhig vorher noch einmal auf den bunten Märkten Brasiliens shoppen gehen, nur übertreiben Sie es nicht! Neben dem bereits erwähnten persönlichen Gepäck können 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos, zwei Liter Wein und ein Liter Spirituosen bis 22% Alkohol mit zurück nach Deutschland gebracht werden. Außerdem 500g des berühmten brasilianischen Kaffees, 100g Tee und Geschenke bis zum Wert von ca. 179,- Euro. Einkäufe aus “Duty-Free-Shops” brauchen nicht verzollt zu werden. Bewahren Sie jedoch alle Quittungen bis zum Verlassen des Landes auf. Na dann kann es ja los gehen – nur nicht Visum, Reisepass oder den Reiseführer vergessen!


