Zollbestimmungen China – Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Autor: Anna-Kathrin
25. November 2009

China ist ein prominentes Reiseziel, allerdings ist ein Visum für China oft schon ein Kraftakt und einige Dinge sollte man auch für die Einreise beachten, denn einige Gegenstände stehen für Chinas Zoll auf der roten Liste.

chinesisches Porzellan © flickr / rosemaniov

Die Volksrepublik China hält für seine Touristen einige Überraschungen bereit, die vor allem technische Geräte und deren Aufführungen in den Zollbestimmungen angeht. Führt man technische Geräte mit sich, sollte man darauf achten, dass pro Person z.B. nur eine Kamera oder ein Laptop mitgeführt werden. Sonst hat man in China einen schweren Stand.

Zollbestimmungen China – Tabakwaren, Spirituosen und Geld

Die Einfuhr von Tabakwaren ist im Vergleich zu Deutschland hingegen relativ locker. Erlaubt sind 400 Zigaretten, 500 Gramm Tabak oder 100 Zigarren. Was Alkohol angeht dürfen zweimal 0,75 Liter Spirituosen ins Land gebracht werden. Sogar Geld darf bis zu einer Summe von 5.000 US-Dollar nach China gebracht werden, wie das Auswärtige Amt auf der Webseite angibt.

Bei der Ausfuhr sind noch andere Dinge beachten, denn ähnlich den Zollbestimmungen für die Türkei dürfen auch aus China nur dann Antiquitäten ausgeführt werden, wenn diese genehmigt wurden. Vorsicht bei Münzen. Wurde eine Münze vor 1949 hergestellt ist eine Ausfuhr unter keinen Umständen möglich und man riskiert eine Haftstrafe. Eine Genehmigung zur Ausfuhr von anderen Antiquitäten bekommt man durch das Chinesische Kulturamt und das sogenannte “rote Siegel”.

Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln

Die chinesischen Gesetze gegen die Ein- und Ausfuhr von Drogen gelten als einige der härtesten weltweit. Bereits kleine Mengen reichen für einen langen Gefängnisaufenthalt aus. In manchen Fällen droht sogar die Todesstrafe, wie das Auswärtige Amt warnt. Sollte man also gefragt werden, ob man einige Gepäckstücke mitnehmen kann, sollte die Antwort auf jeden Fall Nein lauten.

Sucht man weiter nach Einfuhrbestimmungen findet man etwa auf der Webseite der Industrie- und Handelskammer Pfalz (IHK Pfalz), dass auch Bücher oder Schriften nicht eingeführt werden dürfen, die in China verboten sind.

Die Einhaltung der Zollbestimmungen für China sollte wirklich sorgfältig bedacht werden. Ebenso ist es sinnvoll, sich frühzeitig über den nötige Impfungen für China zu informieren.




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Heinz Grünwald schreibt
am 27. November 2009 um 14:29 Uhr

Ich war voriges Jahr in China (Peking und Xiamen) und wusste nichts über Zollbestimmungen bzw. hab mich nicht informiert … gut es ist mir nix passiert, ich habe auch nichts mitgenommen.

Aber das nächste Mal informiere ich genau, denn das man sogar eine Haftstrafe bekommen kann hätte ich nicht gedacht..

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