Zoll und Einreisebestimmungen für die Schweiz

Autor: Heike Quosdorf
17. Februar 2010

Die Einreisebestimmungen für die Schweiz sind in Zeiten der EU und fortschreitenden Globalisierung natürlich weitaus weniger verschärft als in andere Länder dieser Welt, trotzdem möchte ich hier noch einmal zusammen fassen was in Hinblick auf Zollvorschriften, Einreisedokumenten und medizinischen Vorkehrungen zu beachten ist.

Sei es die nächste Urlaubsreise oder ein geschäftlicher Aufenthalt in der Schweiz bei der Einreise sollte man als deutscher Staatsbürger auf jeden Fall seinen Personalausweis als Einreisedokument vorweisen können.

Einreise per Fahrrad in die Schweiz, © Flickr by Robert Thomson

Auch der Reisepass ist natürlich für die Einreise in die Schweiz ein anerkanntes Dokument zur Identifizierung, aber eben, Danke der schrankenlosen Reisefreiheit innerhalb der Europäischen Union, für EU-Bürger nicht unbedingt notwendig.

Einreisebestimmungen für die Schweiz

Die erforderliche polizeiliche Anmeldung bei Reisen in unser Nachbarland wird vom Hotel oder der Pension durchgeführt, so muss man sich als Urlauber also um nichts weiter kümmern und kann seinen Aufenthalt in Ruhe genießen. Wer mit dem PKW anreist, kann allerdings nicht ganz so unbeschwert in den Urlaub starten. Auch wenn man das als deutscher Autofahrer gerne einmal vergisst, in der Schweiz ist eine Autobahn-Maut fällig. Das bedeutet man sollte spätestens an der Grenze eine gültige Vignette kaufen, sonst wirds teuer.

Zollvorschriften: Einfuhr von Tabak und Alkohol

Zollvorschriften gelten auch für das ganz normale Reisegepäck. Gegenstände des täglichen Gebrauchs können bewilligungsfrei eingeführt werden, wenn sie den auch wieder ausgeführt werden. Dazu gehören Kleidung, Sportgeräte und Campingzubehör, aber auch ein Laptop und die Fotoausrüstung. Hier ist noch einmal anzumerken, dass es sich wirklich um gebrauchte Gegenstände handeln muss. Zum persönlichen Reisegut gehört aber auch der Reiseproviant, das heißt jedem Reisenden über 17 Jahren ist eine Freimenge von alkoholischen Getränken und Tabak erlaubt.

Freimenge von alkoholischen Getränken und Tabak:

  • Zigaretten 200 Stück oder Zigarren 50 Stück oder Pfeifentabak 250 Gramm
  • alkoholische Getränke: bis 15%Vol. zwei Liter oder über 15% Vol. ein Liter

Weitere Hinweise hierzu sind auf der offiziellen Webseite der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu finden.

Impfungen für die Schweiz

Genau wie in Teilen Deutschlands kommt es Saisonbedingt zu einer Übertragung von Krankheitserregern durch Zeckenbissen. Gerade im Frühsommer oder Herbst kann es zu vermehrtem Auftreten der Meningoenzephalitis kommen. Wer also nicht schon mit einer Zeckenimpfung versorgt ist sollte sich rechtzeitig vor Antritt der Reise informieren und gegebenenfalls einen Arzt aufsuchen Informationen zu möglichen Impfungen gibt es bei jedem Reise- und Tropenmediziner.

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