Working Holiday – Visum für Korea
Ferienarbeitsaufenthalte, oder auch Working Holidays genannt, sind bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und einem Partnerland und erleichtern erheblich den Austausch deutscher Reisender im Ausland. Seit einiger Zeit nun gilt ein solches Abkommen auch mit der Republik Korea und ermöglicht beiderseitig einen Einblick in eine andere Kultur.
Korea ist nicht nur im historischen Kontext der Staatsteilung ein interessantes Land für deutsche Reisende. Die Kultur und Lebensform des geteilten Staates steht in vielerlei Kontrast zu Deutschland und bietet neue Blickwinkel. Gerade deshalb ist es für junge Menschen und Studenten so interessant. Umso erfreulicher ist es nun, dass sich die Republik Korea und Deutschland auf eine neue Form der Zusammenarbeit und des Austausches einigen konnten:
Das Working Holiday – Visum erlaubt deutschen Staatsbürgern zwischen 18 und 30 Jahren einen Aufenthalt bis zu einem Jahr in Korea. In dieser Zeit können Reisende in Korea arbeiten und das Land und seine Kultur erkundigen.
Geltende Bedingungen, um das Visum zu erhalten, sind neben der Altersbeschränkung auch der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Rückreise sowie eine gute gesundheitliche Verfassung. Der Antrag sollte im koreanischen Konsulat beziehungsweise der koreanischen Botschaft gestellt werden und kostet derzeit 64 Euro.
Einschränkungen gelten allerdings für die ausgeübten Tätigkeiten vor Ort. Wer ein richtiges Studium oder eine feste Anstellung in Korea anstrebt, sollte auf ein anderes Visum zurückgreifen. In der Unterhaltungsindustrie angesiedelte Tätigkeiten wie Tänzer, Musiker, oder Sänger, werden mit dem Visum nicht abgedeckt. Interessenten sollten sich in der Botschaft über mögliche Jobs in Korea beraten lassen.
Andersherum profitieren auch Koreaner vom Working Holiday in Deutschland – Eine neue und erleichterte Form des kulturellen Austausches.




