Was muss ein Arbeitnehmer vor dem Urlaub beachten?
Wenn es um den Urlaub geht, haben Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber gewisse Rechte. Was muss man als Arbeitnehmer vor dem Urlaub beachten?
Die Planung eines Urlaubs beginnt mittlerweile nicht mehr mit der Auswahl eines Reiseziels, im Reisebüro oder Online, sondern in der Absprache mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist nämlich immer noch derjenige, der einem entweder den Urlaub bewilligt oder einem einen dicken Strich durch die Rechnung macht. Daher sollte man als Arbeitnehmer vor Reiseantritt seine Rechte kennen. Hier ein kleiner Überblick über das Wichtigste.
Was hat ein Arbeitnehmer vor dem Urlaub abzusprechen?
Ein Mann, der seit über 15 Jahren bei einer Firma als Schlosser angestellt war, nahm fünf Urlaubstage, die er im Jahr 2010 nicht gebraucht hat, ins Jahr 2011 mit. Es war auch betrieblich so geregelt, dass Mitarbeiter Urlaubstage bis zum Ende des ersten Quartals übertragen konnten. Es galt jedoch auch, dass man den Urlaub bei seinem Vorgesetzten zu beantragen hat und ohne seine Zustimmung nicht antreten darf. Der Mann beantragte daraufhin für den Zeitraum vom 31. März bis zum 6. April 2011 seinen Urlaub.
Diesem konnte der Arbeitgeber auf Grund der Erkrankung zweier Mitarbeiter nicht zustimmen, bot ihm aber an, dass vielleicht eine Ausnahme gemacht werden könne, so dass er den Urlaub über den 31. März hinaus beantragen könnte. Nach drei Nachfragen wurde dem Arbeitnehmer mitgeteilt, dass eine Übertragung nicht in Frage kommt. Daraufhin blieb der Arbeitnehmer in dem geplanten Urlaubszeitraum der Arbeit fern und legte seinem Arbeitgeber nur einen Zettel mit seinem Urlaubsantrag auf den Tisch. Es folgte die fristlose Kündigung. Der Mann klagte. Bei Gericht kam es zu einem Vergleich wobei der Betrieb die fristlose Kündigung, auf Grund der langjährigen Tätigkeit des Mannes, in eine Abmahnung abänderte.
Was darf man? Was darf man nicht?
Der Arbeitnehmer darf seinen Wunschzeitraum nennen, der nach Gesetz vorrangig zu berücksichtigen ist. Dazu muss der Arbeitnehmer einen Urlaubsantrag stellen. Sollte er das versäumen kann es passieren, dass der Urlaub zum Jahresende verfällt oder, dass der Arbeitgeber den Urlaubszeitraum festlegt. Das letzte Wort hat in Deutschland der Arbeitgeber. Er kann den Antrag ablehnen, zustimmen oder auf einen anderen Zeitraum verschieben, wenn er z.B. nach sozialen Gesichtspunkten der Meinung ist, dass einem Familienvater in der Ferienzeit der Urlaub eher zusteht, als einem alleinstehenden.
Der Betrieb geht vor
Beim Arbeitgeber gehen betriebliche Belange vor. Wie im obengenannten Beispiel kann eine Unterbesetzung im Betrieb wegen hohen Krankenstandes, eine unerwarteter Auftrag, Inventur, Schlussverkauf o.ä. dazu führen, dass der Arbeitgeber den Antrag ablehnen muss, es tut und dies rechtlich auch erlaubt ist.
Welche Rechte habe ich bei Ablehnung des Antrags?
Wird ein Antrag abgelehnt oder die Urlaubstage verschleppt, kann man beim Arbeitsgericht auf Urlaubsgewährung klagen. Das Gericht prüft dann wie triftig die Gründe des Arbeitgebers waren um den Urlaub abzulehnen. Sind sie nicht triftig genug, kann das Gericht den Arbeitgeber zur Urlaubsgewährung verurteilen. Was nicht geht, ist die Selbstbeurlaubung. Diese kann schwere arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insofern man nicht schon seit 15 Jahren, wie der Herr oben, in dem Betrieb arbeitet.


