Was ist im Handgepäck zulässig?
Seit November 2006 gelten für die Mitnahme von Handgepäck neue Bestimmungen. Wenn sie innerhalb der EU und Deutschland starten, dürfen Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mitgeführt werden. Auch auf Flügen in die USA oder Großbritannien gelten diese Bedingungen.
Pflege- und Kosmetikartikel sind unter folgenden Bedingungen grundsätzlich gestattet:
-Höchstfüllmenge 100 ml
-Alle Behältnisse müssen in durchsichtige oder wiederverschließbare Plastiktüten mit maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden
-Nur ein Beutel pro Person
-Inhalt muss bei Sicherheitskontrollen separat vorgezeigt werden
Medikamente oder spezielle Nahrung darf offen mit sich geführt werden, muss aber ebenfalls bei Kontrollen vorgezeigt werden. Wenn Waren und Beutel nicht nach entsprechenden Standards transportiert werden, dürfen sie nicht mit an Board genommen werden.
Bei Duty Free Artikeln sehen die Bestimmungen vor, dass man sie in einer versiegelten Tüte mit sich führen darf, wenn man sie innerhalb der EU oder an Board von in der EU registrierten Flugzeugen erworben hat. Der Kaufbeleg muss sich in der Tüte befinden. Für die Einreise in die USA gelten bei flüssigen Duty Free Artikeln im Handgepäck andere Bestimmungen. Diese sind bitte an der Verkaufsstelle zu erfragen.
Die Zahl der Handgepäckstücke samt Inhalt ist in der First- und Business Class auf zwei beschränkt. Für die Economy Class ist nur ein Handgepäckstück vorgesehen. Das Gepäckstück darf nicht größer als 55x40x20 cm und nicht schwerer als 8 kg sein.
Technische Geräte aus dem Handgepäck dürfen nur benutzt werden, wenn die Flugbegleiter diese erlauben. Handy müssen generell bis zum Verlassen des Flugzeuges ausgeschalten werden.



