Urlaub in den USA – Warum die Rückreise meistens ungeahnte Probleme mit sich bringt.
Man freut sich auf den derzeit so günstigen Trip in die USA und genießt den Aufenthalt in vollen Zügen. Es bleibt natürlich nicht aus, dass man hier und da noch ein Mitbringsel für sich selbst, Familie oder Freunde in der Tasche hat. Verständlich, wo es sich doch bei den guten Kursen von US Dollar und Euro doch geradezu anbietet.
Das fängt an bei den meist mitgebrachten Souvenirs aus den USA. Pro Person ist nur noch ein gesamter Warenwert von 175 Euros erlaubt. Hört sich nicht viel an, gerade weil die meisten Touristen wegen einer Shopping Tour in die Metropolen der USA reisen.
Das heißt im Klartext – alle eingekauften Souvenirs dürfen den angegebenen Einkaufswert nicht überschreiten, ansonsten wird es bei der Wiedereinreise am deutschen Zoll richtig teuer. Das schließt vor allem MP3-Player ein, denn die sind in den USA scheinbar um einiges günstiger.
Nicht erlaubt ist die Einfuhr von mehr als 2 Litern alkoholischer Getränke höher als 22% Alkoholgehalt. Sollte der Prozentsatz höher sein, dann ist nur 1 Liter bei der Wiedereinfuhr nach Deutschland erlaubt. Des weiteren sind max. 500g Kaffee gestattet und besonders zu beachten ist das maximale Limit von 50 g Parfüm sowie 250 ml Eu de Toilette.
Es besteht zudem ein totales Verbot der Einfuhr von Produktpiraterie. Das heißt dann wohl – die nachgemachte Tasche renommierter Modelabels sollte bei der ausgedehnten Shopping Tour nicht mitgenommen werden. Pro Person sind max. 200 Zigaretten erlaubt, was gleichzeitig an ein Mindestalter von 17 Jahren geknüpft ist.
Wenn man wieder auf dem Flughafen in Deutschland nach der USA Reise gelandet ist, muss jeder zwangsläufig
durch den Zoll. Bei der Frage ob der Passagier etwas zu verzollen habe, antworten die meisten – NEIN. Nur wer die genannten Richtlinien für die Wiedereinreise nach Deutschland nicht beachtet hat, der handelt in diesem Falle nicht nach bestem Wissen und Gewissen. Sollte der Zollbeamte sich doch dazu entschließen eine Stichprobe Ihres Gepäcks zu machen, dann kann es unter Umständen sehr teuer werden. Alles was beim Zoll nicht angegeben wurde, bekommt nachträglich eine extra hohe Zollgebühr dazu.
Haben Sie dennoch unerwartet viel in den USA eingekauft, dann lieber beim Zoll anmelden, dann wird es auch nicht so kostspielig, als wenn man es versucht zu verheimlichen und der Zollbeamte einen doch noch unerwartet kontrolliert.
Solange Sie sich an die Zollbestimmungen halten, haben Sie nichts zu befürchten.
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