Urlaub an der Adria: Einreisebestimmungen für Kroatien

Autor: Maik
21. Oktober 2011

Die Einreisebestimmungen für Kroatien sind nicht so kompliziert wie für manch andere Staaten, doch ein paar Regelungen sollte jeder Tourist kennen, der in diesen Teil des Balkans reisen möchte. Gerade die Adria-Küste wird immer beliebter als Urlaubsziel, da können einige Vorab-Informationen nicht schaden.

Einige Gebiete von Kroatien sollte man als Urlauber lieber meiden, auch wenn die Einreisebestimmungen in dieser Hinsicht keinerlei Beschränkungen darstellen. Jedoch sind nach den vielen Jahren anhaltender Kämpfe einige Regionen noch erheblich mit Landminen gespickt, hier müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden. Wer sich dennoch in gefährdeten Gebieten aufhält, sollte stets auf den befestigten Wegen bleiben und von Ausflügen ins Gelände unbedingt absehen.

Einreisebestimmungen für Kroatien: Allgemeine Informationen

Die Einreise nach Kroatien ist mit dem Personalausweis oder dem Reisepass möglich, in beiden Fällen genügt auch ein vorläufiges Dokument. Lediglich für Kinder und Jugendliche reicht der vorläufige Personalausweis nicht aus, mit einem gültigen Ausweis, einem Kinderausweis oder einem (vorläufigen) Reisepass ist die Einreise jedoch möglich. Ein Lichtbild ist dabei nicht Pflicht, wird jedoch empfohlen. Minderjährige sollten außerdem eine Einverständniserklärung der Eltern mitführen, wenn sie ohne deren Begleitung nach Kroatien reisen möchten.

Bis zu 90 Tage kann man so im Land bleiben, für längere Aufenthalte ist die Beantragung eines Visums notwendig, die vor Reiseantritt bei einer kroatischen Auslandsvertretung erfolgen muss.  Unabhängig von der Länge der geplanten Reise ist es für jeden Ausländer Pflicht, gegebenfalls nachzuweisen, dass er über genügend Mittel verfügt, um seinen Aufenthalt in Kroatien durchzuführen. Schon bei der Einreise kann ein entsprechender Nachweis verlangt werden. Außerdem muss man sich innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft anmelden. In der Regel übernimmt dies der Geschäftsführer des Hotels oder der Pension, in der man eincheckt, ansonsten muss man dies entweder bei der örtlichen Polizeibehörde oder beim Tourismusbüro selbst übernehmen.

Urlaub in Kroatien: Was man beachten sollte

Die Zollbestimmungen erlauben das Einführen von Waren und Geldmitteln für den persönlichen Gebrauch, ab einem bestimmten Wert muss beides bei der Einreise angemeldet werden. Über die genauen Regelungen informiert zum Beispiel das Auswärtige Amt. Das Mitbringen von Haustieren ist erlaubt, sofern das Tier mit einem Microchip gekennzeichnet ist und eine aktuelle Tollwut-Impfung nachgewiesen werden kann.

Das Führen eines Fahrzeugs ist mit einem deutschen Führerschein sowohl in der alten Papier- als auch der neuen Chipkartenform möglich. Auf den kroatischen Autobahnen herrscht Maut-Pflicht, man sollte sich daher rechtzeitig um eine entsprechende Vignette bemühen. Nur der Besitzer eines Autos, das nicht in Kroatien zugelassen ist, darf dieses dort fahren, und sollte man in einen Unfall verwickelt werden, muss man sich von der Polizei eine Schadensfeststellung ausstellen lassen, bevor man das Fahrzeug wieder ausführen darf. Weitergehende Informationen erhält man beim Auswärtigen Amt und den kroatischen Auslandsvertretungen in Deutschland.

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