Time Sharing – Ferienhäuser teilen

Autor: Maik
16. Januar 2009

Ein Ferienhaus irgendwo in den norwegischen Fjorden, oder eine Hütte am Strand der Balearen oder ein Ferienhaus am Strand für die ganze Familie in Dänemark, in Kenia oder vielleicht lieber in der Dominikanischen Republik?

Das Zauberwort heißt Time-Sharing, Time-Sharing macht’s möglich, das sich dieser Traum erfüllt. Wenn man aber nicht genügend Vorsicht walten lässt, kann das schnell zum Albtraum werden. Gerade wenn man vielleicht nicht der Landessprache mächtig ist.

Vorsicht ist angebracht, damit sich der Urlaub nicht in einen Albtraum verwandelt.

Strandhaus © Flickr / Svenstorm

Wenn sie sich für mehrere Tage, Wochen oder vielleicht auch Monate ein Ferienhaus kaufen, sprich Wohn- und Nutzungsrechte erkaufen, nennt man das Time-Sharing – “Zeit teilen”. Meistens für eine sehr lange Zeit. 30 Jahre und mehr sind überhaupt keine Seltenheit. damit sie ihren Urlaub nicht immer am selben Ort verbringen müssen, es sei denn sie wollen das, gibt es eigen Agenturen, die selbige austäusche  organisieren und ihnen behilflich sind. Bis hierhin ein  klasse Sache, die spannend klingt.

Aber … besondere Vorsicht ist geboten. Denn nicht alle Anbieter sind unbedingt auch seriös.

Unterschreiben sie nie etwas, was sie nicht genau verstanden haben, da es zum Beispiel nicht in ihrer Muttersprache verfasst ist oder sie mit der Landessprache nicht ausreichend vertraut sind. Unterschreiben sie auch nicht, wenn der Vertrag unklare Floskeln enthält. Lassen sie sich nicht unter Zeitdruck setzten und auch nicht einmaligen Rabatten ablenken. Überlegen sie gründlich, ob das Angebot das ist, mit dem sie glücklich werden können.

Ihr Urlaub wird auf sie warten, ihr geld aber ist dann, meist unwiederbringlich, weg.

Nord Irland © Flickr / NokiaFan

Wer im Ausland dennoch einen Vertrag unterzeichnen will, sollte dies nur tun, wenn eine schriftliche Vereinbarung über die Geltung des deutschen Teilzeit-Wohnrechtgesetzes und Gerichtsstands durch den Verkäufer erfolgt. Leisten sie dennoch keine Anzahlung. Sonst tauchen sehr schnell Probleme auf, denen sie nicht mehr Herr werden.

Auch wenn sie beim Time Sharing auf einen seriösen Anbieter treffen, so sind dennoch nicht von nachteilen verschont. So ist für sie immer ein doppeltes Risiko in finanzieller Hinsicht gegeben.
Denn sie als Käufer müssen sie den Kaufpreis im Voraus bezahlen und haben keine rechtliche Gewissheit, dass die angebotenen Leistungen, ob teilweise oder komplett, im Nachhinein erbracht werden. Zudem gibt es die – alljährlich fälligen -  Umlagen, die für sie als Kunden ebenfalls ein unberechenbares Risiko darstellen. Auch die Lasten für eine angegriffene Attraktivität des Standortes der Immobilie bleiben allein bei Ihnen liegen.

Die Verträge sind in der Regel rechtlich gesehen sehr kompliziert aufgebaut, was ebenfalls für die Anmietung einer Ferienwohnung oder eines Hotelzimmers durch ein Reisebüro als Alternative spricht. Hier kommt sehr zum Vorteil das deutsche Reisevertragsrecht zum Einsatz.

Aber es gibt auch Modelle, die einen zum Miteigentümer des Ferienhauses und man ist nicht der alleinige Besitzer und tragen nicht alle Verantwortung und mitsich ziehende Umstände alleine.

Somit sollte der Kauf einer Time Sharing Immobilie gut überlegt und durchdacht sein, damit den aus ungetrübten Urlaubszeiten am am Erholungsort ihrer Träume, auch das wird, was sie sich wünschen.




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