Reiserücktrittsversicherung abschließen – Ist das notwendig?
Eine Reiserücktrittsversicherung soll davor bewahren, dass man auf sämtlichen Stornierungskosten sitzen bleibt, wenn man die geplante Reise im Falle einer Krankheit oder eines plötzlichen Notfalls nicht antreten kann. Doch wann lohnt sich eine solche Versicherung wirklich und was sollte man vor Abschluss beachten?
Die Kosten einer Reiserücktrittsversicherung können sehr verschieden ausfallen und auch die unterschiedlichsten Schadensfälle abdecken. Das Abschließen einer solchen Versicherung ist nicht bei jedem Urlaub notwendig: Bei kurzfristigen Buchungen und Last Minute Angeboten ist die Chance, dass bis zum demnächst anstehenden Urlaub noch etwas dazwischen kommt, natürlich sehr viel geringer; Bei günstigen und kurzen Reisen sind die Stornokosten oft zu niedrig, als dass sich eine Reiserücktrittsversicherung lohnen würde – hier muss Jeder selbst entscheiden, bis zu welchem Grad er die Verluste verschmerzen könnte.
Reiserücktrittsversicherung: Hier lohnt es sich
Sinnvoll ist eine Reiserücktrittsversicherung in jedem Fall bei einer sehr teuren Reise beziehungsweise bei einem gebuchten Angebot, bei dem im Fall eines Falles hohe Stornokosten eintreten würden. Die Gebühren für den eventuellen Rücktritt von einer Reise sollten daher schon vor dem Buchen mit berücksichtigt werden. Lassen Sie sich schon bei der Auswahl eines Reiseangebotes über die anfallenden Kosten für eine Stornierung informieren und wiegen Sie diese dann gegen die Kosten einer Reiserücktrittsversicherung ab. Bei sehr teuren Reisen lohnt sich der Abschluss eigentlich immer.
Selbiges gilt für einen Urlaub, der schon weit im Voraus gebucht wird. Je länger die Zeit zwischen Buchung und Reiseantritt, desto höher das Risiko, dass noch etwas dazwischen kommt. Frühbucher sind also oftmals gut mit einer Reiserücktrittsversicherung beraten.
Gleiches gilt für Menschen, die einen Krankheitsfall befürchten müssen. Sprechen Sie Ihre Reisepläne immer mit dem behandelnden Arzt ab! Chronisch Kranke oder Menschen, die kürzlich erst aus dem Krankenhaus oder der Reha entlassen wurden, sollten unbedingt eine Einwilligung von ihrem Arzt einholen und dann zusätzlich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Tritt der Krankheitsfall ein, muss die Versicherung zahlen, sofern man die Stornierung der Reise sofort meldet. Zusätzlich kann man hier überlegen, ob auch eine Reiseabbruchversicherung, die bei einem plötzlichen Krankheitsfall während der Reise greift, oder eine Kombination beider Versicherungen sinnvoll ist.
Was Sie beachten müssen, damit die Reiserücktrittsversicherung greift
Das Allerwichtigste ist, sich vor Abschluss der Versicherung genau darüber zu informieren, in welchem Fall die Stornierungskosten übernommen werden und wann nicht. Hier lauern mitunter versteckte Fallen, die Sie teuer zu stehen kommen können. Außerdem müssen Sie Ihrer Versicherung sofort melden, wenn Sie wissen, dass Sie die Reise stornieren müssen. Wer lange hin und her überlegt, bleibt womöglich auf den Kosten sitzen. Selbiges gilt übrigens für das Absagen einer Reise ohne Reiserücktrittsversicherung: Je früher man storniert, desto niedriger sind die Gebühren.
Noch ein Tipp: Wenn Sie Besitzer einer Kreditkarte sind, prüfen Sie in Ihren Unterlagen, ob Sie möglicherweise bereits eine Reiserücktrittsversicherung im Versicherungspaket Ihrer Kreditkarte haben. Dann ist der zusätzliche Abschluss einer solche Versicherung natürlich unnötig.


