Reisen stornieren bei Jobverlust

Autor: Maik
5. Januar 2009

Es war alles so schön geplant und dann kommt doch alles anders. Wer eine aufwendige Reise organisiert, rechnet hohe Kosten ein. Verliert man jetzt den Arbeitsplatz, bleibt einem meist nur das Stornieren der Buchung übrig.

Urlaub © flickr / seanmcgrathWer eine Reise bucht, schließt einen verbindlichen Vertrag mit dem Veranstalter ab. Von Verträgen kann man zwar zurücktreten, doch darf der Veranstalter eine Entschädigung einbehalten. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die so genannten Rücktrittspauschalen aufgeführt. Sie sind bei den größten Anbietern ungefähr gleich hoch, können aber je nach Reiseart variieren.

Wird eine Reise bis zu 30 Tage vor Abreisedatum storniert, werden bei Flugreisen in der Regel 20 Prozent der Kosten einbehalten. Sind es nur noch zwei bis eine Woche vor dem Termin, sind es schon 50 Prozent. Bei einer Stornierung am Abreisetag werden je nach Anbieter sogar 75 bis 100 Prozent der Reisekosten fällig!

Stornierungen sind also mit Problemen behaftet und können sehr teuer werden. Reiserücktrittsversicherungen können einen solchen finanziellen Schlag abfedern, greifen aber nicht uneingeschränkt. Sie sichern meistens Vorfälle ab, die die versicherte Person oder Angehörige und Lebenspartnern betreffen.

Bei einer unerwarteten Kündigung des Arbeitsplatzes springt die Versicherung in der Regel ein und übernimmt zumindest den größten Teil der anfallenden Stornogebühren. Weitere Versicherungsfälle sind schwere Erkrankungen, Unverträglichkeit von Impfungen oder Todesfälle sowie Schaden am Eigentum aufgrund höherer Gewalt oder strafbaren Handlungen.

Einige Versicherungen übernehmen die gesamte Stornogebühr, andere wiederum fordern eine Selbstbeteiligung des Versicherten, entweder in Form eines vorher vereinbarten Betrags oder eines Anteils an den Stornogebühren.

Wer eine Reise plant, ist also gut damit beraten, im Vorfeld eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen!




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