Die Einreise nach Japan kann je nach Aufenthaltsdauer ein ziemlich langes bürokratisches Prozedere nach sich ziehen, weshalb man sich rechtzeitig vor Antritt der Reise informieren sollte, welche Unterlagen und Anträge benötigt werden. Allein die Tatsache, das es Japan sieben Kategorien von Visa sowie 28 Aufenthaltsgründe gibt, bezeugt jene komplizierte Vorgehensweise.
Dient die Reise nach Japan lediglich einem touristischen Zweck und überschreitet den Zeitraum von sechs Monaten nicht, gehört Deutschland zu jenen Staaten, die von der Visumspflicht befreit wurden. Diese Regelung greift auch noch bei weiteren 62 Staaten, bei denen aber die visumsfreie Zeit anderweitig geregelt wird. Für die Einreise wird dann lediglich ein gültiger Reisepass benötigt.
Anders liegen die Vorschriften aber, wenn man in Japan einer Tätigkeit nachgehen und länger als sechs Monate vor Ort verweilen möchte. Dann müssen folgende Dinge berücksichtigt werden: ein gültiger Reisepass muss vorliegen, ein Visums-Antrag ausgefüllt werden, zwei Passfotos eingereicht und ein Nachweis über ausreichend Geldmittel vorgelegt werden. Für ein Touristenvisum wird zudem eine Kopie des Rückflugticket und bei einem Geschäftsvisum ein Einführungsschreiben gefordert. Über den Bearbeitungszeitraum sowie die Gültigkeitsdauer werden je nach Grund entschieden.
Für Studenten oder andere Jugendlich gibt es eine wesentliche Erleichterung – das Working Holiday Ticket. Hier wurde zwischen Deutschland und Japan eine Regelung gefunden, die das Arbeiten in Japan unbürokratisch erleichtert.
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