Frankfurter Tabelle: Reisemängel, die zu Reisepreisminderung führen können
Die Frankfurter Tabelle ist eine Auflistung, die Reisemängel beinhaltet und deren Reisepreisminderung zum Ausdruck bringt. Dabei handelt es sich um Mängel, die bei Pauschalreisen auftreten können.
Diese Liste dient einzig der Orientierung und hat vor Gericht keinen Bestand. Ins Leben gerufen wurde die Tabelle von der 24. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts.
Frankfurter Tabelle – Mängel reklamieren
Je nach vorliegendem Reisemangel kann die Liste einen brauchbaren Anhaltspunkt zur Minderung des Reisepreises darstellen. Die jeweils angegeben Prozentsätze können vor Gericht nicht herangezogen werden, dienen aber einer allgemeinen Einschätzung etwaiger Rückerstattungen.
Zwischen Reiseveranstalter und Touristen gibt es oft Unstimmigkeiten bezüglich des Ausmaßes des Mangels. Dabei gilt als Faustregel, dass „geringfügige Beeinträchtigungen“ nicht beachtet werden. So müssen sich die Reisenden zum Beispiel auf landestypische Unannehmlichkeiten einstellen.
Frankfurter Tabelle – Unterteilung
Die Frankfurter Tabelle ist in mehrere Gruppen unterteilt: Unterkunft (I), Verpflegung (II), Sonstiges (III) und Transport (IV). Bezüglich Mängel der Gruppe I können zum Beispiel ein zuvor zugesagter aber schließlich doch fehlender Balkon bzw. Meeresblick eine Rückzahlung in Höhe von 5 Prozent mit sich bringen. Ganze 30 Prozent können bei einem Vier- statt Doppelbettzimmer beantragt werden. Ungezieferbefall und verschimmelte Wände in der Ferienwohnung können sogar mit einer Rückzahlung in Höhe von bis zu 50 Prozent beanstandet werden.
Frankfurter Tabelle – Mangelhafte Verpflegung
Sollten Mängel in Bezug der Verpflegung auftreten, kann laut der Frankfurter Tabelle ebenfalls eine Preisrückerstattung gefordert werden. Im Fall eines kompletten Ausfalls der Verpflegung können bis zu 50 Prozent beanstandet werden. Zu lange Wartezeiten, verschmutzte Tische und ungenießbare Speisen können ebenfalls beanstandet werden.
In den Bereich der Gruppe III fällt zum Beispiel das Fehlen zugesagter Freizeitmöglichkeiten wie Minigolfanlage, Tennisplatz und Sauna. Aber auch ein verdreckter Strand kann beanstandet werden (bis zu 20 Prozent).
Mängel, die in die Kategorie IV fallen, wie etwa ein fehlender Transfer oder Ausstattungsmängel, können mit bis zu 15 Prozent Preisrückerstattung beanstandet werden. Erfolgt eine Verspätung des Abflugs von mehr als vier Stunden, können bis zu fünf Prozent Rückzahlung gefordert werden.
Sie haben trotzdem keine Bedenken vor der Flugbuchung des kommenden Sommerurlaubs? Das sollten Sie auch nicht haben. Weitere Informationen zur Frankfurter Tabelle finden Sie hier.
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Hallo,
wollte mal nachfragen wieviel Prozent man als entschädigung ansetzten kann ( Preisminderung ) wenn der Flug nicht geht und der Veranstalter mir und den Reisebüro keine Information diesbezüglich zukommen lässt? Habe nämlich gebucht und zufällig 2 Tage vor Abflug eigenständig beim Flughafen nachgefragt ob der Flug XXX Planmäßig geht oder nicht. Der Flughafenangestellte teilte mir mit, das es keinen Flug mit dieser Nummer gibt ( Tickets habe ich bereits erhalten mit der Flugnummer ).
Das Reisebüro hat mir dann eine neuen Flug zwei Tage später mit einer anderen Fluggesellschaft angeboten. Dies führte zu einem Arbeitsausfall von 2 Tagen. Da ich nichts in der Frankfurter Liste finde.
Vielen Dank im Voraus
