Flugverspätungen – Ärgernis kurz vor dem Urlaub
Da freut man sich wochenlang auf einen Urlaub in der Sonne und schon am Flughafen beginnt das erste Chaos – der Flug hat Verspätung. Gerade wer in den letzten Wochen über London fliegen musste, hatte mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen. Was aber tun, wenn die Verspätung nach eigenem Empfinden überhand nimmt.
Dank der EU-Verordnungen sind die Ansprüche für Passagiere klar festgelegt worden. Laut dieser Verordnung müssen sich Passagiere mit einer Wartezeit von zwei Stunden abfinden, ohne dass die entsprechende Fluglinie Maßnahmen ergreifen muss. Dazu kommen noch die neuen Flugbestimmungen für europäische Flughäfen, die dem Passagier dann wohl noch den letzten Nerv kosten sollen.
Die Maßnahmen der Airlines sind aber die Wartezeit sowie die dazugehörende Fluglänge in Kilometern gekoppelt. Dies bedeutet, dass Passagiere, wenn sie beispielsweise mehr als 3.500 Kilometer mit dem Flugzeug zurücklegen, erst nach einer Wartezeit von über drei Stunden erwarten dürfen, dass ihnen die Fluglinie Essen und Trinken zur Verfügung stellt. Allerdings sind die Fluggesellschaften verpflichtet, ihnen zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails zu ermöglichen.
Für viele Menschen ist eine Übernachtung das große Problem. Hier lässt sich festhalten, dass wenn der Flug durch eine Verspätung erst am folgenden Tag möglich ist, die Airlines für eine Unterkunft und auch den Transfer dorthin sorgen müssen.
Überschreitet die Flugverspätung den Rahmen von fünf Stunden, steht es dem Passagier frei, ob er fliegen oder sich die Flugkosten erstatten lassen möchte. Wird der gebuchte Flug ersatzlos gestrichen, werden sogenannte Kompensationssätze fällig. Die Höhe richtet sich nach der Länge der Flugstrecke.
Gerade bei Anschluss wie beim Around the World Ticket sind Verspätungen äußerst nervig und sorgen für Unruhe. Jedoch lässt sich eines feststellen, je kleiner der Flughafen, umso geringer die Verspätungen.


