Exotische Souvenirs – Welche Mitbringsel sind verboten und erlaubt?

Autor: Maik
4. Januar 2011

Über 500 Millionen Menschen verreisen jährlich in tropische Gegenden und wollen mit exotischen Souvenirs in die Heimat zurückkehren. Am Zoll kann es aber zu Problemen kommen, da viele der Mitbringsel aus geschützten Pflanzen und Tieren hergestellt worden sind.

Vorsicht bei der Mitnahme exotischer Souvenirs ©Flickr/pshutterbug

Viele Artikel, die im Urlaubsland ansprechend wirken und zum Kauf animieren, entpuppen sich am Zoll als verbotene Ware. Elfenbein, Kroko- und Schlangenleder sowie Ketten mit Korallen mögen zwar manche schön finden, aber ein Kauf solcher Artikel ist verboten. Aber auch vor der Mitnahme von lebenden geschützten Tieren wie Vogelspinnen und Pfeilgiftfröschen wird kein Halt gemacht.

Exotische Souvenirs – Einfuhr illegal

Neben Problemen bei der Einreise in die Heimat wird mit dem Kauf solcher Waren das Aussterben bestimmter Tierarten unterstützt. Schon aus diesem Grund ist vom dem Kauf abzuraten, denn wer möchte schon das letzte Krokodil auf dem Gewissen haben.

Generell gilt, dass beim Kauf von exotischen Souvenirs Zurückhaltung angebracht ist. Um dem illegalen Handel mit geschützten Pflanzen und Tieren entgegen zu treten, werden in Deutschland an vielen Flughäfen speziell ausgebildete Hunde eingesetzt, die illegale Ware im Gepäck erschnüffeln können. Dieses Konzept liegt einer Initiative von unterschiedlichen Umweltschutzorganisationen zugrunde.

Vorsicht auch bei antiken Souvenirs

Aber auch die Mitnahme von Souvenirs, die ein hohes Alter nachweisen können, sollte gut überlegt sein. Steine, Scherben und Gefäße aus Ton, und selbst Sand können zu Problemen am Zoll führen. Viele Länder haben strenge Ausfuhrbestimmungen erlassen, wodurch Ausgrabungen und archäologische Stätten geschützt werden sollen.

Hohe Strafen für Einfuhr verbotener Souvenirs

Das Einführen von verbotenen Souvenirs aus dem Ausland kann neben viel Ärger auch hohe Strafen mit sich bringen. Beträge in Höhe von 50.000 Euro sind dabei keine Seltenheit. Selbst am Strand gefundene Muscheln und Korallen können zu Problemen bei der Einfuhr führen. Im schlimmsten Fall kann eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren erhoben werden. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Vor einer größeren Anschaffung im Ausland sollte man sich zunächst über die jeweiligen Zollbedingungen informieren. Auch sollten Sie die Zahlungsbelege der Souvenirs aufbewahren, um den Wert des Produktes nachweisen zu können.

Weitere Informationen finden Sie hier.




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