Euroländer: Schengener Abkommen und das einfache Reisen in der EU

Autor: Maik
10. Februar 2009

28 Mitgliedsstaaten umfasst die Europäische Union heute. Seit 2007 sind auch Rumänien und Bulgarien und seit 2009 die Slowakei mit dabei. Reisen ist innerhalb der Union zwar deutlich leichter geworden, doch gibt es zahlreiche Ausnahmen und Besonderheiten, die man beachten muss.

Das Schengener Abkommen als Teil des EU-Rechts macht es möglich, dass Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen von 22 der 28 Mitgliedsstaaten aufgehoben wurden. So kann man zwar ohne Kontrollen von Frankreich nach Polen reisen, sogar in die Nicht-EU-Mitglieder Norwegen und Island, doch greift diese Vorschrift in den neuen Mitgliedsstaaten und Zypern noch nicht. Bei einer Einreise ist zwar kein Visum notwendig, doch muss ein gültiger Reisepass oder Personalausweis bereitgehalten werden.

EU-Flagge © flickr / vx_lentz

Grenzenloses Einkaufen – die gemeinsame Währung Euro soll es möglich machen. Keine lästigen Devisen zu schlechten Wechselkursen und immer ein Überblick über die Preise, so die Theorie. Doch gibt es nur in 16 Mitgliedsstaaten den Euro. Dänemark, Schweden und Großbritannien haben sich der Währungsreform nicht angeschlossen, ebenso gibt es ihn noch nicht in den Staaten, die nach 2004 beigetreten sind.

Ein wichtiges Thema ist auch die Gesundheitsversorgung auf Reisen. Als EU-Bürger hat man in einem anderen EU-Land sowie der Schweiz, Lichtenstein, Norwegen und Island ein Recht auf kostenlose oder ermäßigte Behandlung, je nach dem, wie das öffentliche Gesundheitssystem des jeweilgen Landes organisiert ist. In manchen Staaten muss man die Versorgung zunächst selbst zahlen, bekommt den Betrag aber von der Krankenkasse zurückerstatten, in andern wiederum muss man als Patient zunächst nichts zahlen.

Wie man sieht, gibt es eine große Vielfalt in der Einheit. Vor Reisebeginn heißt es also genau die Bedingen im Reiseland zu klären, damit man keine bösen Überraschungen erlebt!




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