Einreisebestimmungen Japan
Japan – das Land der Traditionen und alter Bräuche, aber auch das Land der modernsten, technischen Erfindungen und architektonischen wunder der Neuzeit. Ein Land in dem Alt und Neu aufeinander prallen und uns Europäer eine ganz andere Welt zeigt.
Die Einreisebestimmungen für Japan sind für deutsche sowie österreichische und schweizer Staatsbürger relativ simpel. Wer bei einer Reise nach Japan nicht länger als 90 Tage im Land bleibt, muss vorab kein Visum beantragen.
Bei der Einreise benötigen Sie nur einen gültigen Reisepass und bekommen bei der Ankunft am Flughafen eine Aufenthaltserlaubnis als ‘Temporary Visitor’. Der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils ist ausreichend, wenn dieser Elternteil mit einreist. Eine Verlängerung des Aufenthaltes auf insgesamt 180 Tage können Sie bei einem der regionalen Einwanderungsbüros beantragen. Nach sechs Monaten müssen Sie allerdings ausreisen.
Impfungen für Japan
Auch Impfungen sind zur Zeit nicht erforderlich, wenn man direkt von Deutschland (bzw. der Schweiz oder Österreich) nach Japan fliegt.
Einreisebestimmungen für Japan
Besucher, die einer bezahlten Tätigkeit oder einem Studium in Japan nachgehen müssen ein Visum beantragen. Und das geht bei der Botschaft oder einer konsularischen Vertretung Japans. Für Deutsche in Berlin, Hamburg, München, Düsseldorf und Frankfurt. Seit gut zwei Jahren müssen von Ausländer außerdem die biometrischen Daten erfasst werden, d.h. Es wird ein Gesichtsphoto gemacht und Fingerabdrücke genommen. Ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren.



