Einreisebestimmungen für Südkorea

Autor: Maik
1. Februar 2012

Südkorea ist ein abwechslungsreiches, fortschrittliches und touristenfreundliches Land. Wie aber sind die Einreisebestimmungen für Südkorea?

Südkorea ist ein zukunftsweisendes Land. Es fasziniert gleichzeitig mit Tradition und Moderne. Man weiß bei Südkorea nicht genau, wohin die Reise gehen soll, doch eines ist klar, Südkorea hat einen unersättlichen Appetit auf (vor allem) technologischen Fortschritt. Südkorea kann man auch als Land der unbegrenzten Möglichkeiten sehen, das im Gegenteil zu seinem Bruder im Norden, Touristen sehr offen gegenüber steht. Welche Einreisebestimmungen gelten für Südkorea? Und was muss man als potentieller Tourist beachten?

Die Einreisebestimmungen für Südkorea

Südkorea liegt in Ostasien auf der koreanischen Halbinsel. Wie der Name schon sagt, liegt es im Süden und teilt sich die Insel mit der Demokratische Volksrepublik Korea, oder auch Nordkorea genannt. Insgesamt hat Südkorea etwas unter 50 Mio. Einwohner, von denen knapp 80 Prozent in den Städten Leben. Die Hauptstadt Seoul, die im Nordwesten des Landes liegt, hat allein schon über 10 Mio. Einwohner und hat mit den sie umgebenden Städten fast eine Einwohnerzahl von ca. 23 Mio. Somit ist sie nach Tokio der zweitgrößte Ballungsraum der Welt. Nicht erst seit der Fußball Weltmeisterschaft, die Südkorea gemeinsam mit Japan im Jahr 2002 ausgetragen hat, besuchen Touristen dieses abwechslungsreiche Land.

Visum oder Kein-Visum, das ist hier die Frage

Als deutscher Staatsbürger kann man als Tourist, für 90 Tage, ohne Visum einreisen. Möchte man hingegen in Südkorea arbeiten, studieren oder sonstiges tun, benötigt man ein Visum. Man kann, wenn man vorher weiß, dass man dort arbeiten möchte, gleich etwas wie ein Arbeitsvisum beantragen, aber hat zudem noch die Möglichkeit innerhalb der 90 Tage, einen anderen erforderlichen Aufenthaltstitel beantragen. D.h. falls einem als Tourist eine Stelle angeboten wird, kann man bei der koreanischen Ausländerbehörde (Immigration Office) sein Visum „ändern“. Eine Neuerung die ab dem 1.1.2012 eintritt, ist zum einen die Erfassung der Fingerabdrücke und zum anderen die der biometrischen Daten. Die Einreise ist weiterhin mit einem normalen Reisepass, als auch mit einem vorläufigen Pass, möglich.

Weitere Hinweise für Südkorea

Für Südkorea gibt es ähnlich wie für Australien oder andere Länder, ein sogenanntes Working-Holiday-Visum, das vor der Reise bei der koreanischen Botschaft in Deutschland beantragt werden muss. Mit diesem kann wer zwischen 18-30 Jahren alt ist, bis zu einem Jahr durch Korea reisen und wenn nötig dort Gelegenheitsjobs anzunehmen.
Bargeld darf nur in einer Höhe von bis zu 10.000 US-Dollar ein- und ausgeführt werden. Was darüber geht, muss gemeldet werden.

Weiterhin ist für die Einreise kein bestimmter Impfschutz von Nöten, doch das Auswärtige Amt spricht einige Empfehlungen aus. Zu denen gehören: „Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Typhus, evtl. auch gegen Japanische Enzephalitis sehr sinnvoll sein.“

Weitere Fragen zu einem Land wie Südkorea sollte man immer aktuell klären, da sich gerade jetzt, wo sich in Nordkorea etwas tut, vielleicht auch in Südkorea die Situation ändern kann. Dafür sollte man immer vorher beim Auswärtigen Amt nach aktuellen Hinweisen nachschauen. Für aktuelle gesundheitliche Informationen ist es immer ratsam, einen Tropenarzt zu befragen.

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