Einreisebestimmungen für Island

Autor: Maik
11. November 2008

Island, ein Land der Gegensätze: Die beeindruckende Landschaft ist sowohl von aktiven Vulkanen als auch von riesigen Gletschern geprägt. Das Land am Rande des Polarkreises wird bei Reiselustigen immer beliebter, doch gibt es zuvor einige Bestimmungen zu beachten.

Island © flickr / ajagendorf25

Für deutsche Staatsangehörige ist bei einem Aufenthalt bis zu drei Monaten ein Visum nicht erforderlich. Sie benötigen lediglich einen Reisepass oder Personalausweis, der noch drei Monate nach Ende der Reise gültig ist.
Für Minderjährige gelten folgende Bestimmungen: Kinderausweis, Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis müssen mitgeführt werden. Die bis zum 1.11.2007 vorgenommene Eintragung in den Reisepass eines Elternteils ist für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ebenfalls ausreichend. Sollten Minderjährige allein unterwegs sein, ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten notwendig.

Nichtsdestotrotz sollte die Mitnahme eines gültigen Reisepasses als Identifikationsnachweis bevorzugt werden. Denn in der Vergangenheit führte es bei der Abrechnung anfallender Behandlungskosten zwischen der isländischen Versicherungsbehörde und Krankenhäuser bei der Vorlage eines Personalausweises für Probleme. Dringend empfehlenswert ist darüber hinaus die Mitnahme einer europäischen Krankenversicherungskarte, denn in Island sind die Arzt- und Krankenhauskosten sehr hoch. Besonderer Impfschutz ist nicht erforderlich, allerdings sollten die Standardimpfungen, wie bei jeder Reise, vervollständigt sein.

Island im Nebel © flickr / genevieveromier

In Island gelten besondere Zollvorschriften. Es ist zu beachten, dass Hunde und Katzen bei Einreise einer vierwöchigen Quarantäne unterliegen, so dass sich eine Mitnahme in der Regel nicht lohnt. Auch für Reitsportler gibt es Bestimmungen: Reitbekleidung muss nachweislich gereinigt sein und Lederausrüstung darf nur neu und orginalverpackt eingeführt werden.
Auch Angelsportler müssen die Desinfizierung ihrer Ausrüstung nachweisen. Sie kann auch vor Ort, auf eigene Kosten, nachgeholt werden.

Da sich Bestimmungen und Gesetze schnell ändern können, ist im Zweifelsfall eine Aktualisierung der Informationen (auf den Internetseiten der diplomatischen konsularischen Vertretung Islands) empfehlenswert.

Zollbestimmungen sind auf der Seite der Zollbehörde abrufbar: www.tollur.is.

Weitere Informationen, vor allem bezüglich eines längeren Aufenthalts, können im Internet auf der Seite der isländische Ausländerbehörde (http://www.utl.is/english) abgerufen werden.




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am 11. November 2008 um 16:08 Uhr
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