Einreisebestimmung für Italien – Andere Länder, andere Regeln?!

Autor: Maik
25. Juni 2010

Für manche Länder gelten ganz bestimmte Einreisebestimmungen, derer man sich vor dem Urlaub unbedingt bewusst sein sollte, denn sonst kann es zu unangenehmen Überraschungen führen. Im Zuge der Europäischen Union hat sich das Reisen zwar deutlich vereinfacht, dennoch gibt es auch für Italien geltende Einreisebestimmungen.

Ab in den Süden - kirstea © Flickr
Da Italien zu der Europäischen Union gehört gestalten sich die Einreisebestimmungen, für dieses wunderschöne Land, recht unkompliziert. Das wichtigste ist, dass man sich korrekt ausweisen kann. Diesbezüglich ist es notwendig immer einen gültigen Reisepass oder Personalausweis bei sich zu tragen. Eine Aufenthaltsgenehmigung wird erst dann benötigt, wenn die Dreimonatsgrenze überschritten wird. Die Aufenthaltsgenehmigung kann dann bei einem der zahlreichen italienischen Konsulaten beantragt werden.

Einreisebestimmungen für Italien – Das Gepäck

Auch das Reisegepäck obliegt keinen außergewöhnlichen Bestimmungen, denn in der EU sind Waren, die dem eigenen Gebrauch dienen unbegrenzt mitzunehmen. Eine Ausnahme bilden Waren, bei denen der Unterschied zwischen privater und gewerblicher Nutzung nicht vollends klar ist. Zu diesen Waren gehören Alkohol, Tabakwaren und ähnliche Waren. Die ‘Grenzwaren’ können bis hin zu einer fest angesetzten Richtmenge in den Italienurlaub mitgenommen werden. Vorsichtig muss man in diesem Zusammenhang mit Waren sein, deren Herkunftsland außerhalb der Europäischen Union liegt, beziehungsweise Duty – Free – Produkten, denn für diese Produkte sind die Richtwerte niedriger angesetzt.

Beachtet man diese kleinen Richtlinien wird man im Ausland auf keine Probleme stoßen ;-)




ähnliche Reiseziele

Deine Meinung:

  Name [*]

  Email [*]

  Website

Kommentar schreiben: