Ecuador: Visum und Zollbestimmungen
Egal ob privater Urlaub oder Geschäftsreise, wer einen Flug nach Ecuador plant, sollte sich vorher gut über sein Reiseziel informieren und die kulturellen Gegebenheiten dieses im Nordwesten Südamerikas gelegenen Landes kennen.
Ecuador bietet dem Reisenden eine vielfältige Landschaften, die weltweit ihresgleichen sucht. Angefangen von den Galápagos-Inseln, über die Straße der Vulkane, bis hin zu den tropischen Bergwäldern am Osthang der Anden gibt es in diesem temperamentvollen Land viel zu entdecken.
Darüber hinaus wurde das koloniale Zentrum der Hauptstadt Quito als erster Ort in der Geschichte vollständig in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes aufgenommen.
Visum und Einreise nach Ecuador
Ganz ohne Visum kann man als Tourist aus Deutschland nach Ecuador einreisen. Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass man über die notwendigen Rückreise- oder Weiterreise-Papiere und Tickets verfügt. Auch ausreichend Geld für die Dauer des Aufenthalts müssen auf Anfrage nachgewiesen werden, hier reicht ein Kontoauszug als Nachweis. Urlauber aus Deutschland sollten unbedingt darauf achten, dass der Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig ist, sonst enden die Ferien schon nach der Landung am Flughafen. Wer seine Aufenthaltsdauer von 30 oder 60 Tagen auf die höchst mögliche Dauer von 90 Tage pro Kalenderjahr verlängern möchte, sollte sich vor Ort bei der Direccion Nacional de Migracion in Quito oder einer Polizeidirektion der jeweiligen Provinz melden. Die geltende 90 Tage Frist sollte aber in keinem Fall überschritten werden, da bei Verstoß gegen das ecuadorianische Aufenthaltsrecht mit empfindlichen Geldstrafen von mindestens 200 US-Dollar gerechnet werden muss.
Zollbestimmungen und Gepäck
Was Gewicht und Anzahl des Check-In Gepäcks betrifft, gelten die Regeln der ausführenden Airline. Beim Inhalt des Reisegepäcks wird der Zoll allerdings aktiv, sollten die Einfuhrbestimmungen nicht erfüllt sein. Es dürfen ausdrücklich nur Gegenstände für den eigenen Bedarf des Reisenden Zollfrei eingeführt werden. Diese wären, laut Informationen des Auswertigen Amtes, Neben Kleidung, Schuhen und Toilettenartikeln, auch eine Foto- oder Videokamera mit Filmen bzw. Bändern oder ein Laptop pro Person. Wer also gerne seine umfangreiche Photoausrüstung mit in den Urlaub nehmen möchte, um die einzigartige Natur auf digitalem oder analogem Bild festzuhalten, sollte in diesem Teil Südamerikas mit der etwas abgespeckten Kameratasche unterwegs sein. Andernfalls endet die Ersatzkamera beim Zoll und das wäre jammerschade.


