Deutsche Botschaft: Hilfe bei Notsituationen im Urlaub
Im Urlaub kann es zu unvorhergesehenen Zwischenfällen kommen. Sollte man sich nicht zu helfen wissen, kann man sich an die Deutsche Botschaft wenden, die in Notsituationen weiterhelfen kann. Was die Auslandsvertretungen leisten können und wo ihre Grenzen liegen, erfahren Sie im Folgenden.
Die Deutschen sind ein sehr reiselustiges Volk. Etwa 50 Millionen Bürger halten sich im Durchschnitt für etwa 10 Tage im Jahr an einem fernen Ort auf, um dort die Seele baumeln zu lassen oder Abstand vom hiesigen Alltag zu bekommen. Die in mehr als 200 Ländern ansässigen Auslandsvertretungen können sich demnach wahrlich nicht über mangelnde Arbeit beklagen.
Deutsche Botschaft – Hilfe im Notfall
Konsulate, Botschaften oder Honorarkonsule können in Not geratene Reisende mit Rat und Tat zur Seite stehen. Im Jahr 2007 wurden die Konsule etwa 67.000 Mal um Hilfe gebeten. Sei es bei Problemen mit der Fluggesellschaft, der Reiseleitung oder sogar mit der Polizei, die Botschaften sind Anlaufstellen im Problemfall.
Allerdings haben viele Touristen sehr hohe Erwartungen an die Botschaften, sodass Enttäuschungen vorprogrammiert sind. Aber in den meisten Fällen lohnt sich eine Kontaktaufnahme mit der Deutschen Botschaft trotzdem, da diese viele hilfreiche Informationen bieten kann. Sei es bezüglich eines Mietwagen für Mallorca, eines Umzugs in ein anderes Hotel oder einer Flugbuchung.
Was tun im Fall eines Diebstahls?
Besonders ärgerlich und problematisch ist es, wenn man Opfer eines Diebstahls wird. Reisepass, Kreditkarte und Flugticket geklaut? Geld Weg? Nun ist Hilfe angebracht. Aber auch in solchen Notsituationen können die Botschaften weiterhelfen.
Botschaften helfen darüber hinaus unter anderem in folgenden Fällen weiter:
- Evakuierung
- Kontaktaufnahme mit Ärzten
- Verlust wichtiger Dokumente
- Verhaftung und damit einhergehende Vermittlung eines Anwalts
Im Fall verloren gegangener Reisedokumente stellt das Konsulat einen Reiseausweis aus, mit dem eine Rückkehr in die Heimat ermöglicht wird. Dieser Ausweis ist in der Regel drei Tage gültig.
Evakuierung
Die Deutsche Botschaft tritt darüber hinaus im Fall einer Evakuierung aus Krisengebieten ein. In den meisten Fällen werden den Reisenden die dabei entstehenden Kosten nach dem Urlaub in Rechnung gestellt, da diese nicht durch Steuergelder finanziert werden können. Unter gewissen Umständen kann aber von einer Rückzahlung Abstand genommen werden.
Sollte der Fall einer Entführung eintreten, so steht es nicht sonderlich gut um das Opfer, da die Botschaft nicht die Zahlung des Lösegeldes übernimmt. In diesem Fall kann höchstens auf die Hilfeleistung des Gastlandes gehofft werden.
Gelegentlich kommt es vor, dass es keine Botschaft im Gastland gibt. In diesem Fall können die Betroffenen aber um Hilfe bei Konsulaten anderer EU-Mitgliedsstaaten bitten.


