Ausweis abgelaufen und trotzdem fliegen?
Wenn der Ausweis abgelaufen ist, sei es nun Reisepass oder Personalausweis, ist das noch nicht das Ende des Urlaubs. Was kann man tun? Wie sind hier die Regeln?
Einen Tag bevor ich meinen Korsika-Urlaub antreten wollte, habe ich durch einen dummen Zufall festgestellt, dass mein Personalausweis und mein Reisepass abgelaufen waren. Dieses Missgeschick ist unter Reisenden keine Seltenheit. Dies geschah allein am Münchener Flughafen im vergangenen Jahr rund 4000 Mal. In der Situation sind Not und Panik natürlich groß, da man seinen Urlaub schon den Bach runtergehen sieht. Doch keine Sorge, denn meist kann man mit den richtigen Papieren, noch vor Ort, eine Übergangslösung finden. Wie sind die Regeln wenn der Ausweis abgelaufen ist?
Ausweis abgelaufen – Flughäfen sind gerüstet
Falls man vorm Abflug, sei es ein paar Tage oder einige Stunden vorher, feststellt, dass ein Ausweisdokument abgelaufen ist, ist das noch nicht das Ende des Urlaubs. Die Bundespolizei, als Grenzbehörde am Flughafen, hat das Recht in Ausnahmefällen „…Passersatzpapiere mit den Bezeichnungen Reiseausweis als Passersatz bzw. Notreiseausweis aus[zu]stellen.“ Das Gute daran ist, dass man zumindest ausreisen kann. Das Problem hierbei ist, dass ihn nicht alle Länder anerkennen und somit die Einreise nicht immer erlaubt wird. Die Bundespolizei würde aber in einem solchen Fall das Ersatzdokument gar nicht erst ausstellen.
Einer Reise nach Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien und Spanien steht nichts im Weg, wenn der Personalausweis oder Reisepass (nicht vorläufiger) noch nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist.
Was also tun bei abgelaufenem Ausweis?
Fällt einem der abgelaufene Ausweis erst am Flughafen auf, sollte man sofort zur Bundespolizei gehen, denn diese kann (wenn alles gutgeht) innerhalb von fünf Minuten, gegen die Gebühr von acht Euro, einen Übergangsausweis ausstellen. Das Ersatzdokument wäre für die bevorstehende Reise, insgesamt aber für drei Monate, gültig. Bemerkt man das abgelaufene Dokument schon zu Hause, so kann man schon dort den Antrag ausfüllen und Online abschicken. Es wird der Bundespolizei übermittelt, so dass man sich das Ersatzdokument abholen kann.
Der Nachweis der Identität
Will man ein solches Ersatzdokument haben, muss man sich natürlich auch irgendwie identifizieren. Dies ist am einfachsten, wenn man das abgelaufene Dokument (Pass oder Perso) mitbringt. Es werden aber auch personalisierte Karten wie die EC-Karte oder der Führerschein akzeptiert. Hat man nichts als Identitätsnachweis parat, wird die Sache schwieriger, da die Ämter mit einbezogen werden müssen, was sich wieder nach dem Wochentag richtet.
Reisepass und Express-Reisepass
Die großen Flughäfen haben für Länder in die man nur mit Reisepass einreisen kann, ein Abkommen mit umliegenden Passämtern getroffen. Nun sind sie berechtigt einen vorläufigen Reisepass auszustellen. Ab dem Datum an dem er ausgestellt wurde, ist er ein Jahr gültig. Man braucht aber nicht nur einen Identitätsnachweis, sondern auch zwei Lichtbilder. Die nicht allzu einfache Prozedur, die mit Hin- und Herfahren zwischen den Ämtern (die geöffnet haben müssen) verbunden ist, kann bis zu zwei Stunden dauern und kostet 26 Euro. Der vorläufige Reisepass gilt aber nicht für die visafreie Einreise in die USA.
Bemerkt man jedoch zwei Werktage vorher die Ungültigkeit seines Ausweises, kann noch ein sogenannter Express-Reiseausweis beantragt werden, der wie ein normaler Reisepass gilt. Dieser kostet jedoch 32 Euro Aufschlag.
Wie man sieht ist eine Ein- und Ausreise ohne gültiges Ausweisdokument nicht einfach, aber möglich. Wer sich den Stress ersparen möchte, sollte vielleicht einfach beim Buchen der Reise einen Blick auf den Reisepass oder Personalausweis werfen.
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