Ausfuhr- und Zollbestimmungen der Türkei

Autor: Allyn
15. Juli 2009

Die Türkei gehört nunmehr zu den beliebtesten Ferienzielen der Deutschen. Sommersonne, weite Strände und die orientalische Exotik reizen viele Touristen, das Land am Bosporus zu besuchen. Um am Ende der Reise stressfrei und erholt nach Deutschland zurückzukehren, empfiehlt es sich, an folgende Regelungen zu denken.

Ayasofya Moschee © flickr.com / neilbetter

Führen Sie für die Ein- und Ausreise immer einen gültigen Reisepass oder Ausweis mit sich. Es kommt vor, dass die türkischen Behörden vorläufig ausgestellte Dokumente nicht anerkennen und Ihnen die Weiterreise verweigern.

Für Die Ausfuhr von Waren und Gegenständen gelten besondere Bedingungen.

Grand Bazar Istanbul © flickr.com / Hugo|-|

Die Ausfuhrbestimmungen der Türkei sehen für Personen über 18 Jahren vor, dass höchstens 400 Stück Zigaretten, eine Flasche Alkohol (1 Liter) und bis zu 500 Milliliter Parfüm ausgeführt werden dürfen.

Wichtiger für die Ausreise sind jedoch die staatlichen Bestimmungen zum Schutz von „Kultur- und Naturgütern“. Muscheln, Steine, alte Münzen oder gar Antiquitäten aus der Türkei als Mitbringsel mitzuführen, steht unter Strafe und kann sogar zu Festnahmen und bis zu zehn Jahren Haft führen. Auch wenn die Gegenstände am Strand gefunden wurden, sollten Sie vorsichtig sein. Sobald Sie darauf bestehen, dennoch ein solches Souvenir mitzubringen, lassen Sie sich vom türkischen Kultusministerium oder den Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung ausstellen. So vermeiden Sie unnötigen Ärger und Kosten kurz vor Ihrer Abreise.




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